unsere Bedingungen und Konditionen für ein sauberes Miteinander.
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Leistungen von 4scrty, sowohl in laufenden als auch in künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Individuelle Vereinbarungen im Dienstleistungsvertrag haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 4scrty wird seine jeweiligen Vertragspartner über Änderungen oder Ergänzungen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht automatisch Bestandteil des Vertrages mit 4scrty. 1.2 Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn beide Vertragsparteien einen schriftlichen Angebots- und Dienstleistungsvertrag unterzeichnen. Einseitig erteilte Aufträge werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von 4scrty verbindlich.
Der Gegenstand der von 4scrty zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem zugrunde liegenden schriftlichen Angebot und Dienstleistungsvertrag, hilfsweise aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. 2.2 4scrty übernimmt nicht, auch nicht teilweise, die Personalverwaltung für den Auftraggeber, der hierfür allein verantwortlich bleibt. 4scrty erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt die vom Auftraggeber übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen des erteilten Auftrags und im alleinigen Auftrag des Auftraggebers, der für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verantwortlich ist.
Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig elektronisch zu übermitteln, so dass 4scrty eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt entsprechend für alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. 4scrty ist für etwaige Vermögensnachteile des Kunden aufgrund von Terminüberschreitungen durch den Kunden nicht verantwortlich.
Soweit 4scrty Formulare für die Erfassung von Stamm- und Bewegungsdaten zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, diese zu verwenden. Der Kunde sichert zu, dass alle an 4scrty übermittelten Daten und Informationen, insbesondere die mitgeteilten Vertragswerte, richtig sind.
“Werkzeuge” sind Software, Vorlagen und andere Werkzeuge, die von 4scrty zur Ausführung des Vertrags verwendet werden. “Drittsysteme” sind Anwendungen, die 4scrty von Dritten lizenziert hat und zur Vertragserfüllung einsetzt. 4scrty räumt dem Kunden ein einfaches (d.h. nicht ausschließliches), nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Werkzeugen und Systemen Dritter ein, das inhaltlich auf den Vertragsgegenstand und zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkt ist.
Der Kunde räumt 4scrty ein einfaches (d.h. nicht ausschließliches), nicht unterlizenzierbares, inhaltlich auf den Vertragsgegenstand und zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht an den gewerblichen Schutzrechten (Urheberrechte, Markenrechte, etc.) ein, deren Nutzung für die Durchführung des Vertrages durch 4scrty erforderlich ist.
4scrty ist berechtigt, den Auftraggeber in Unternehmenspräsentationen (z.B. Website, Angebotsunterlagen) als Referenz unter Verwendung der Marke des Auftraggebers zeitlich und örtlich unbeschränkt zu nennen.
4scrty ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Terminen zu erbringen. Fällt der Termin für die Übermittlung von Daten, Unterlagen oder sonstigen Informationen durch den Auftraggeber an 4scrty auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so gilt der vorhergehende Werktag als Übermittlungstermin.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, 4scrty etwaige Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen und gegebenenfalls an der Mängelbeseitigung mitzuwirken. Kommt 4scrty seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Nachbesserung nach, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, eine bereits in Rechnung gestellte Vergütung zurückzufordern.
4scrty haftet für das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Höhe nach ist der Schaden auf den Schaden begrenzt, der aufgrund der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen typisch und vorhersehbar ist. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind jedoch ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von 4scrty, eines ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Fall unberührt. Die Haftung für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, unvorhersehbare Betriebsstörungen, unvermeidbare Rohstoffverknappungen und sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse, die 4scrty nicht zu vertreten hat, ist ausgeschlossen.
4scrty ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter und datenverarbeitender Unternehmen zu bedienen, für die die Vertraulichkeits- und Datenschutzbestimmungen gemäß § 9 gleichermaßen gelten.
4scrty verpflichtet sich, über alle Daten und Tatsachen, die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und Daten des Auftraggebers nur insoweit zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, als dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Daten und sonstige Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zwingend erforderlich. Der Kunde kann 4scrty jederzeit von seiner Schweigepflicht entbinden. 4scrty gewährleistet die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und schafft die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür nach dem aktuellen Stand der Technik. Alle Mitarbeiter von 4scrty, die Zugang zu den Daten des Auftraggebers haben, werden in ihren Arbeitsverträgen durch gesonderte Erklärungen auf die strikte Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht und des Datenschutzes verpflichtet. Der Auftraggeber versichert, dass er zuvor die nach der Datenschutz-Grundverordnung erforderliche Einwilligung der betroffenen Personen zur Übermittlung von personenbezogenen Lohndaten an 4scrty eingeholt hat. Der Kunde ist für die Datenübermittlung an 4scrty verantwortlich.
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, die Herausgabe der übermittelten personenbezogenen Daten zu verlangen, wobei 4scrty kein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Soweit dem Herausgabeverlangen ein nicht unerheblicher Zeitaufwand gegenübersteht und die Herausgabe nicht mit der Beendigung des Vertrages durch Vertragsablauf oder Kündigung verbunden ist, ist 4scrty der entstandene Aufwand gesondert zu erstatten.
Die Verschwiegenheitspflicht von 4scrty besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Insbesondere ist 4scrty im Hinblick auf ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von der Schweigepflicht entbunden, soweit sie zur Auskunft und Mitwirkung nach den dortigen Versicherungsbedingungen verpflichtet ist.
Die Verschwiegenheitspflicht von 4scrty gilt über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.
Die Preise für die von 4scrty zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach der allgemein gültigen Preistabelle, die auf Wunsch zugesandt wird. Änderungen der individuellen Preisvereinbarung müssen dem Kunden mitgeteilt werden, um wirksam zu werden. Widerspricht der Kunde den geänderten Preislisten, endet das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung. Der Widerspruch des Kunden hat schriftlich zu erfolgen.
4scrty stellt die von 4scrty erbrachten Leistungen monatlich in Rechnung. Der Kunde verpflichtet sich, 4scrty entweder eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder seine Daten zur Zahlung per Kreditkarte, PayPal oder einem anderen Zahlungsdienstleister zu hinterlegen.
Die Preise für Beratungsleistungen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Preisvereinbarung.
Eine Übersicht über die zugrundeliegenden Preise ist aktuell auf der Website https://4scrty.de/register-to-submit-your-items/ abrufbar.
Der Vertrag beginnt mit dem vereinbarten Termin. Der Vertrag endet mit der Erfüllung der vereinbarten Leistungen, mit Ablauf der vereinbarten Leistungszeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch Tod, durch Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder, im Falle eines Unternehmens, durch dessen Auflösung.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate auf das Ende von 12 vollen Kalendermonaten nach Vertragsbeginn. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Gleichzeitig löscht die 4scrty alle Daten und Stammdaten von den vorhandenen Datenträgern.
Ansprüche gegen 4scrty aus dem Vertrag verjähren in zwei Jahren nach Entstehen des Anspruchs und Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien erfüllt sind, ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Berlin. 4scrty bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Kunden gerichtlich geltend zu machen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Vereinbarungen zwischen den Parteien sowie Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Übermittlung per Telefax und E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.